§9 - Was soll dä Quatsch

§9 - Was soll dä Quatsch
§9 - Deckel 4
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§9 - Was soll dä Quatsch

Sei ein Teamplayer, fahr alleine!

Es mag zwar Spaß machen und das Portemonnaie schonen, aber mit dem E-Scooter darf nur eine Person fahren.

Jemand anderen mitzunehmen, ist nicht erlaubt, denn durch den Mitfahrenden wird Bremsen, Lenken und Abbiegen nicht nur zur gefährlichen Herausforderung: Sind Mitfahrende alkoholisiert, verlieren auch sie ihren Führerschein.

 

Die „TOP 5“ der begangenen Tatbestände in Köln sind hier kurz dargestellt:

1.    Beförderung einer Person mit dem E-Scooter = 10 Euro. 
2.    Betrunken E-Scooter gefahren = mindestens 500 Euro (plus Fahrverbot).
3.    Auf Gehwegen oder durch die Fußgängerzone fahren = 15 bis 30 Euro.
4.    Rotlicht missachtet = 60 bis 180 Euro (plus Fahrverbot).
5.    Falsch abgestellter E-Scooter = 20 bis 30 Euro.

Quelle: Maßnahmenbericht (Stand: Dezember 2023). 

 

Weitere Informationen sind dem Urteil des Landgerichts Oldenburg im Artikel „Betrunkene Mitfahrende auf E-Scooter verlieren Fahrerlaubnis“ (Wie sieht die Rechtslage aus?) zu entnehmen.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110