Sei ein Teamplayer, fahr alleine!
Es mag zwar Spaß machen und das Portemonnaie schonen, aber mit dem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
Jemand anderen mitzunehmen, ist nicht erlaubt, denn durch den Mitfahrenden wird Bremsen, Lenken und Abbiegen nicht nur zur gefährlichen Herausforderung: Sind Mitfahrende alkoholisiert, verlieren auch sie ihren Führerschein.
Die „TOP 5“ der begangenen Tatbestände in Köln sind hier kurz dargestellt:
1. Beförderung einer Person mit dem E-Scooter = 10 Euro.
2. Betrunken E-Scooter gefahren = mindestens 500 Euro (plus Fahrverbot).
3. Auf Gehwegen oder durch die Fußgängerzone fahren = 15 bis 30 Euro.
4. Rotlicht missachtet = 60 bis 180 Euro (plus Fahrverbot).
5. Falsch abgestellter E-Scooter = 20 bis 30 Euro.
Quelle: Maßnahmenbericht (Stand: Dezember 2023).
Weitere Informationen sind dem Urteil des Landgerichts Oldenburg im Artikel „Betrunkene Mitfahrende auf E-Scooter verlieren Fahrerlaubnis“ (Wie sieht die Rechtslage aus?) zu entnehmen.