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Waffensammlung
Waffenrecht - Ansprechpartner und Downloads
Die Regelungen des Waffenrechtes gelten nicht nur in Köln, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Kontaktmöglichkeiten
 
Die Waffenbehörde ZA 12 steht Ihnen schriftlich, per E-Mail und telefonisch zur Verfügung.
Grundsätzlich können alle waffenrechtlichen Angelegenheiten schriftlich oder per E-Mail erledigt werden. Dies gilt insbesondere für die Ein- und Austragung von Schusswaffen und das Beantragen von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Ein persönliches Erscheinen ist im Regelfall entbehrlich.
 
Sofern im Einzelfall ein persönliches Gespräch notwendig werden sollte, wird die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter einen entsprechenden Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren. Wir bitten um Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen keine Besuche ohne Termin möglich sind.

 

Hinweise zum kleinen Waffenschein

Zur Zeit erreichen die Polizei Köln zahlreiche Anträge zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines. Viele dieser Anträge werden von Bürgern und Bürgerinnen gestellt, die nicht in Köln oder Leverkusen wohnen. Die Polizei Köln macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf einen Kleinen Waffenschein im Land Nordrhein-Westfalen bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde (Wohnort) einzureichen sind. Eine Antragstellung bei einer anderen als der Wohnortbehörde verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Eine Übersicht der Polizeibehörden sowie die Erreichbarkeiten erhalten Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Hinweise zum Verschießen von Pyrotechnik (z. B. an Silvester)
Das Verschießen von Pyrotechnik mit Schreck- oder Signalschusswaffen ist auch bei Besitz eines „Kleinen Waffenscheins“ nicht erlaubt. Darüber hinaus ist bei öffentlichen Veranstaltungen - also auch bei großen Silvesterveranstaltungen - das Führen jeglicher Waffen (auch mit kleinem Waffenschein) verboten.

 

Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Im Downloadbereich stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die Sie benötigen, wenn Sie bei Ihrer Polizei Köln einen Antrag zum Waffenrecht stellen wollen.

Sie erreichen uns per E-Mail an die Adresse za12.koeln [at] polizei.nrw.de (ZA12[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder telefonisch unter der Rufnummer 0221 229-0.

 

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