Anzeige von Versammlungen

Bild: Symbolbild Versammlungsrecht
Anzeige von Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 10 Abs. 1 Versammlungsgesetz NRW).

Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 10 Abs. 1 Versammlungsgesetz NRW).

Bei friedlichen Versammlungen in den Videobeobachtungsbereichen finden keine Videobeobachtung und keine Aufzeichnung von Videobildern statt.

Wenn Sie eine Versammlung oder einen Aufzug in Köln oder Leverkusen anmelden wollen, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular, das Ihnen im rechten Bereich der Seite zum Download zur Verfügung steht. Dort finden Sie auch die Erreichbarkeiten für individuelle Rückfragen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110