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E-Scooter
Elektromobilität
Von E-Bike bis E-Scooter - Mit elektrischer Unterstützung zu mehr Mobilität

Elektrofahrräder 

Inzwischen gibt es in Deutschland Millionen Elektrofahrräder und die Tendenz ist stark steigend.
Es gibt eine Vielzahl an Angeboten und Ausstattungen und damit verbunden auch deutliche Unterschiede in der Fahrdynamik und der rechtlichen Beurteilung von Fahrrädern mit elektronischer Unterstützung.
So haben Sie in diesem Zusammenhang bestimmt die Begriffe E-Bike und Pedelec bereits gelesen oder gehört.
Aber was steckt hinter diesen Begriffen, worin unterscheiden sie sich genau?  
Flyer des BMDV - Pedelec? Aber sicher!
 

Wie möchte ich mein zukünftiges E-Bike nutzen und wo möchte ich hauptsächlich damit fahren?

Fahre ich damit zur Arbeit oder nur in meiner Freizeit, und welche Bodenbeschaffenheit nutze ich dann hauptsächlich?
Wo sollte der Antrieb am E-Bike und folglich der Motor und Akku angebracht sein?
Durch die unterschiedlichen Ausstattungen und Varianten unterscheiden sich Fahrdynamik und Fahrverhalten der E-Bikes deutlich.
Wähle ich einen tiefen oder hohen Rahmeneinstieg an meinem E-Bike?
Dies hat Auswirkungen auf meine Handhabung und meine Reaktion in einer möglichen Gefahrensituation.
Kann ich mein E-Bike mit meinem Fahrradträger transportieren?
Gerade, wenn mehrere E-Bikes auf einem Fahrradträger mitgenommen werden sollen, kann die zulässige Traglast meines Fahrradträgers schnell erreicht sein.
Genaue Angaben dazu finden Sie in der Betriebsanleitung der einzelnen Hersteller.
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen unterstützt Sie auch gerne der Fachhändler vor Ort.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Probe- und Übungsfahrt.
Durch die unbekannte Fahrdynamik und Handhabung kann sich die Unfallgefahr erhöhen. 

Und bitte, schützen Sie sich und sagen Sie „Ja zum Helm!“
 

E-Scooter

Sie sind das neue Fortbewegungsmittel und in vielen großen Städten nicht mehr wegzudenken. In Köln und Leverkusen stehen Leih- E-Scooter über eine App zur Verfügung.
Gerade für kurze Strecken in der Stadt ist der E-Scooter für viele Menschen ein willkommenes Fortbewegungsmittel.
Häufig ist zu hören, dass der E-Scooter praktisch, umweltfreundlich und der Fahrspaß garantiert ist.

Trotzdem ist Vorsicht geboten!
In der Vergangenheit kam es leider immer häufiger zu schweren Verkehrsunfällen, die sehr oft alleine und ohne fremdes Verschulden verursacht wurden.
Damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen, geben wir Ihnen nachfolgend Informationen zum richtigen und sicheren Umgang mit dem E-Scooter.

Achtung: Für E-Scooter-Fahrende gelten die gleichen Promille-Grenzen wie    für Auto-Fahrende oder Fahranfänger (0,00 Promille)!

DVR - Kampagne "Roll ohne Risiko!"

Flyer des BMDV - Elektrokleinstfahrzeug

Eine kurze Information zu anderen elektronischen Fortbewegungsmitteln wie Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards

Das Kraftfahrtbundesamt erteilt grundsätzlich eine allgemeine Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge und die Verordnung dazu trat am 15. Juni 2019 in Kraft.
Damit dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h am Straßenverkehr teilnehmen, wie zum Beispiel E-Scooter oder Segways.

Unter anderem haben Airwheels, Hoverboards oder auch E-Skateboards keine Lenk- oder Haltestange und somit auch aktuell keine allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt.

Auch wenn viele Kinder und Jugendliche diese Fahrzeuge gerne fahren wollen, sind diese im öffentlichen Straßenverkehr verboten und zudem fahrerlaubnispflichtig.

Ohne die allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt ist keinerlei Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, auch nicht auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Fahrbahn.

Schäden, welche beim Nutzen im öffentlichen Verkehrsraum verursacht werden, sind u. U. nicht von der privaten Haftpflicht erfasst.

Die Kosten selbstverschuldeter Unfälle müssen alleine vom Fahrenden beglichen werden. 

BMDV - Elelktrokleinstfahrzeuge - Fragen udn Antworten

 

Elektrokraftfahrzeuge
 

Elektrokraftfahrzeuge in den unterschiedlichen Modellen sind teilweise durch das E am Ende des Kennzeichens zu erkennen. 
Aber, was genau steckt dahinter?

Ein Elektrokraftfahrzeug ist ein von Elektromotoren angetriebenes Fortbewegungsmittel.

Das rein elektrisch betriebene Fahrzeug kann ein reines Batteriefahrzeug, ein Hybridfahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein.

Diese Fahrzeuge können ein deutlich sichtbares E am Ende der Zahlenkombination im Kennzeichen bekommen (§ 4 Elektromobilitätsgesetz).

In manchen Kommunen habe diese Fahrzeuge die Möglichkeit kostenfreie Parkplätze zu nutzen, oder sie dürfen auf einem Sonderfahrstreifen (zum Beispiel einer Busspur) fahren.
               
Aufgrund der fehlenden Motorgeräusche können Elektrofahrzeuge nicht so gut gehört werden, das kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr und im alltäglichen Miteinander führen.

Weitere detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Über die Internetseite www.standorttool.de finden Sie nützliche Informationen 

 

Elektrische Krankenfahrstühle 

Diese Krankenfahrstühle sind für körperlich eingeschränkte Menschen nutzbar, um Ihnen Ihren Lebensalltag zu erleichtern.

Krankenfahrstühle bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind versicherungsfrei (§ 2 Absatz 1 Nummer 6 a Pflichtversicherungsgesetz).

Krankenfahrstühle, die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, aber nicht schneller 15 km/h fahren können und einen Sitzplatz haben, benötigen eine Haftpflichtversicherung. Sind die Fahrenden mindestens 15 Jahre alt, wird keine Fahrerlaubnis benötigt.

Durch die Haftpflichtversicherung werden mögliche Schäden reguliert, welche durch die Fahrenden verursacht wurden.

Somit muss an dem oben genannten versicherungspflichtigen Krankenfahrstuhl ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. 

Fahrende solcher Krankenfahrstühle gelten verkehrsrechtlich als Fußgänger und dürfen/müssen in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone fahren.

Ob elektrische Krankenfahrstühle in den öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden, entscheidet das jeweilige Verkehrsunternehmen vor Ort. 

Hierzu der folgende Link der Kölner Verkehrsbetriebe.

 

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