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Illegale Drogen
Prävention von Betäubungsmittelkriminalität
Polizeiliche Maßnahmen der Prävention von Betäubungsmittelkriminalität zielen insbesondere darauf ab, delinquentes Verhalten im Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln zu verhindern.

Jugendliche sind die vorrangigen Adressaten dieser Maßnahmen. Ziel der Polizei ist, die Begehung von Straftaten unter Einfluss von legalen und illegalen Drogen zu verhindern, bzw. zu reduzieren. Die polizeiliche  Suchtprävention ist in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Schulen/Institutionen einzubetten.

Angebote und Zielgruppen:

  • Beratung zu legalen und illegalen Drogen – Abgleich mit den Bestimmungen in den Niederlanden
  • Stoffkunde, insbesondere Cannabis und Alkohol
  • Drogen im Straßenverkehr
  • Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens
  • Zusammenarbeit Schule und Polizei – Unterstützung bei Schulprojekten

Der polizeiliche Beitrag informiert über rechtliche Aspekte, gesundheitliche Risiken und soziale Folgen des Konsums legaler sowie illegaler Suchtmittel und möchte zu einem normgerechten Verhalten motivieren. Wir unterstützen Eltern, Schulen sowie Jugendliche (ab 14 Jahren) bei der Suchtprophylaxe, um das Entstehen von Suchtkarrieren zu verhindern. Schwerpunkte der Suchtprävention liegen auf der Förderung der Eigenverantwortung, der Konfliktfähigkeit und der Förderung sozialer Kompetenz. Die Befähigung Minderjähriger zur Unterstützung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen ist nicht Aufgabe der Polizei.

Bitte beachten Sie, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte dem Strafverfolgungszwang unterliegen. Sofern konkrete Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen und zunächst eine Beratung gewünscht ist, wenden Sie sich bitte an die Fachstellen, die von einer Schweigepflicht Gebrauch machen können.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110