Jugendliche sind die vorrangigen Adressaten dieser Maßnahmen. Ziel der Polizei ist, die Begehung von Straftaten unter Einfluss von Betäubungsmitleln zu verhindern, bzw. zu reduzieren. Die polizeiliche Suchtprävention ist in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Schulen/Institutionen einzubetten.
Angebote und Zielgruppen:
• Rechtliche Informationen zu jugendspezifischen Betäubungsmitteln und kurze Stoffkunde
• Regionale Suchtpräventionsstellen als zuständige Ansprechpartner
• Drogen im Straßenverkehr
• Gang eines Strafverfahrens und Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens
• Zusammenarbeit Schule und Polizei – Unterstützung bei Schulprojekten
Der polizeiliche Beitrag informiert über rechtliche Aspekte, Risiken und Gefahren des Konsums von Betäubungsmitteln und möchte zu einem normgerechten Verhalten motivieren. Das KK KP/O unterstützt Schulen bei der Suchtprophylaxe, um das Entstehen von Suchtkarrieren der Jugendlichen zu verhindern. Schwerpunkte der Suchtprävention liegen auf der Förderung der Eigenverantwortung, der Konfliktfähigkeit und der Förderung sozialer Kompetenz. Die Befähigung Minderjähriger zur Unterstützung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen ist nicht Aufgabe der Polizei.
Polizeivollzugsbeamte unterliegen dem Strafverfolgungszwang. Sofern konkrete Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen und zunächst eine Beratung gewünscht ist, sind die Fachstellen für Suchtberatung und -prävention Ansprechpartner, da diese von einer Schweigepflicht Gebrauch machen können.