Kinderfahrradsitz
Ein Kinderfahrradsitz ist eine Alternative, solange Ihr Kind noch nicht selbst fahren kann und Sie ihren Nachwuchs auch ohne Auto mitnehmen möchten. Für den Sitz gilt die Prüfnorm DIN EN 14344.
Sicherheit und Komfort für Ihr Kind sind wichtige Aspekte, daher sollten Sie sich unbedingt fachlich beraten lassen. Ob der Sitz vorne oder hinten montiert wird, hängt von Ihren Wünschen ab, beides hat Vor- und Nachteile. Auch auf dem Kindersitz sollte das Kind immer einen Helm tragen.
Wenn Sie die Füße Ihres Kindes an den Fußrasten zudem anschnallen, können diese nicht in die Speichen geraten. Um sicher unterwegs zu sein, darf der Kinderfahrradsitz nicht zu sehr belastet sein, achten Sie daher auf dessen maximal zulässiges Gewicht.
Die Straßenverkehrsordnung gibt kein Mindestalter für Kinder im Fahrradsitz vor, Ihr Kind sollte jedoch sicher sitzen können. Ein Transport im Tragetuch während des Fahrradfahrens ist laut Straßenverkehrsordnung untersagt und lebensgefährlich für Ihr Kind.
Fahrradanhänger
Nicht nur extra hergerichtete „Lastenräder“, die für den Transport von Kindern ausgerüstet sind, sondern auch Fahrradanhänger sind Möglichkeiten Kinder mit dem Zweirad sicher mitzunehmen.
- Je nach Ausstattung sind die Kinder vor Wind und Wetter geschützt.
- Die Kinder sollten angeschnallt werden, bestenfalls sogar einen Helm tragen.
- Der Anhänger ist in der Regel breiter als das Fahrrad, was beim Fahren berücksichtigt werden muss. Das Fahren sollte zunächst ohne Ladung bzw. Kinder trainiert werden.
Seit Januar 2018 muss auch ein Fahrradanhänger ab einer Breite von 60 cm mit einem Rücklicht ausgestattet sein. Zugelassene Rücklichter können problemlos nachgerüstet werden. Seitlich reflektierende Flächen sind zur besseren Sichtbarkeit ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass die Beleuchtung funktionstüchtig ist und die reflektierenden Flächen nicht