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Opferschutz
Neue Stiftung Opferschutz NRW
Die vom Landtag beschlossene Stiftung Opferschutz NRW bietet ab sofort schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung für Opfer einer Straf- oder Gewalttat, die trotz aller rechtlichen Unterstützungsangebote bislang keine angemessene Entschädigung erhalten haben.

Die vom Landtag beschlossene Stiftung Opferschutz NRW bietet ab sofort schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung für Opfer einer Straf- oder Gewalttat, die trotz aller rechtlichen Unterstützungsangebote bislang keine angemessene Entschädigung erhalten haben. Die Stiftung hilft Privatpersonen aus Nordrhein-Westfalen, die nach dem 23. Februar 2022 (Tag der Stiftungsgründung) Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden, sowie deren Angehörigen und nahestehenden Personen finanziell. In der Regel erfolgt diese Hilfe durch eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro, im Akutfall auch mit bis zu 1.000 Euro Soforthilfe. Betroffene können sich auf der Webseite der Stiftung informieren und finanzielle Unterstützung beantragen. Die Web-Adresse lautet www.stiftung-opferschutz.nrw. Zusätzlich wurde eine Stiftungshotline unter der Telefonnummer 0211-8371977 (montags bis freitags zwischen 08:00 und 18.00 Uhr) eingerichtet. Weitere Informationen: Nordrhein-Westfalen stärkt den Opferschutz.

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