Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamte für interkulturelle und -religiöse Angelegenheiten (KIA)
Die Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamte haben die Aufgabe, Radikalisierungen durch vertrauensbildende Maßnahmen als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Ansprechbarkeit, Kontaktaufnahmen, Netzwerkbildung) zu erkennen und die damit einhergehenden terroristischen oder sonstigen Gefahren aus allen religiösen, kulturellen und postmigrantischen Bereichen zu verhindern.