Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbruchschutz in Haus/Wohnung/Tiefgarage

FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbruchschutz in Haus/Wohnung/Tiefgarage
Was empfiehlt die Polizei Köln?
Haus/Wohnung - Türen

Neuanschaffung

Lassen Sie genormte, geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen einbauen und sich von der ausführenden Firma die Werks- und Montagebescheinigung der Türen aushändigen. 

Aufrüstung

  • Sicherheit der Tür
    Die Sicherheit der Tür können Sie durch die Aufrüstung einzelner Systemkomponenten u.a. Schutzblech, Ziehschutz, Schließblech usw. erhöhen. 
     
  • Türschloss
    Verwenden Sie geprüfte und zertifizierte Schließzylinder.
     
  • Verriegelung
    Mehrpunktverriegelungen sind sehr empfehlenswert. Diese sind auch in mechanischen oder elektromotorischen Ausführungen erhältlich, die sich selbst ver- und entriegeln. 
     
  • Zusatzschlösser
    Kastenschlösser, Querriegelschlösser oder Stangeriegelverschlüsse gibt es jeweils auch mit integriertem Sperrbügel. 
     
Haus/Wohnung - Fenster/Fenstertüren und feststehende Fensterelemente

Neuanschaffung

Lassen Sie genormte, geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Fenster einbauen und sich von der ausführenden Firma die Werks- und Montagebescheinigung aushändigen. 

Aufrüstung

  • Voraussetzung
    Je nach Bausubstanz und Zustand der Fenster können Sie Fenster ab dem Baujahr 1980 nachrüsten. 
     
  • Nachrüstsicherungen
    Es gibt aufschraubbare sowie im Falz eingelassene Nachrüstsicherungen. 
     
  • Verglasung
    Die vorhandene Verglasung können Sie gegen eine geprüft einbruchhemmende Verglasung austauschen. 
     
  • Abschließbare Fenstergriffe
    Diese bieten keinen Schutz gegen das Aufhebeln eines Fensters. Sie bieten bei eingeschlagenem Fenster lediglich einen guten Schutz vor Durchfassen und Öffnen des Fenstergriffes durch den Einbrecher. 
     
  • Rollläden
    Verwenden Sie geprüfte und zertifizierte Rollläden mit Einbruchschutz. Handelsübliche Rollläden bieten keinen Einbruchschutz. 
     
  • Gittersicherungen
    Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter bieten einen guten Einbruchschutz. 
     
  • Kellerfenster/-schächte
    Wirkungsvolle Möglichkeiten zur Sicherung von Kellerschächten sind u.a. das Verengen des Schachtes durch Abmauern/Ausgießen, das Anbringen von Schachtabdeckungen oder Gittersicherungen. 
     
Haus/Wohnung - Außenbeleuchtung/Bewegungsmelder

Empfehlenswert

Hinweis: Eine Beleuchtung kann als zusätzliche Maßnahme eine abschreckende "Barriere"-Wirkung haben.

Schaltung

Die Außenbeleuchtung sollte über einen Bewegungsmelder ausgelöst werden sowie automatisch und manuell aus dem Innenbereich schaltbar sein.

Platzierung

Bringen Sie die Außenbeleuchtung sowie den Bewegungsmelder möglichst weit oben an, um sie vor Sabotage oder Zerstörung zu schützen. Achten Sie dabei auf eine geschützte oder verdeckte Verlegung der Leitungen.

Bewegungsmelder

Der Erfassungsbereich des Bewegungsmelders sollte circa einen Meter vor der Hausfassade enden.

Besondere Merkmale

Der Bewegungsmelder sollte eine gewichts-/größenabhängige Auslösung aufweisen, um eine ungewollte Auslösung beispielsweise durch Kleintiere zu verhindern. 

Leuchtdauer

Die Nachlaufzeit des Lichtes sollte komplett ausgeschaltet werden, sodass ein „Blinkeffekt“ entsteht, um mögliche Einbrecher abzuschrecken sowie Aufmerksamkeit bei Nachbarn oder Passanten zu erregen. 
 

Haus/Wohnung - Videoüberwachung

Elektronische oder mechanische Sicherung

Nutzen Sie zunächst alle Möglichkeiten einer mechanischen Sicherung. Eine elektronische Sicherung (Videoüberwachung/ Alarmanlage) können Sie ergänzend anbringen.

Rechtsprechung

In Ihrem privaten Bereich dürfen Sie eine Videoüberwachung installieren. Sie müssen allerdings darauf achten, dass Sie öffentliche oder gemeinschaftlich genutzte Flächen hierbei nicht videografieren. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit, bevor Sie eine Videoüberwachung installieren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise bei den Verbraucherschutzzentralen oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
 

Tiefgarage - Zufahrt
  • Minimieren Sie die Öffnungszeit des Tores auf ein Minimum.  
  • Sensibilisieren Sie die Nutzenden nach der Durchfahrt am Tor zu warten, bis dieses komplett geschlossen ist. Weisen Sie beispielsweise mittels eines Schildes gegenüber des Durchfahrtstores darauf hin. Dies verhindert unerwünschte Eindringlinge am effektivsten! 
  • Bringen Sie gegenüber der Einfahrt einen Spiegel an, sodass die Nutzenden nach Einfahrt in die Tiefgarage den Torbereich hinter sich gut einsehen können.  
  • Sichern Sie im Zufahrtstor vorhandene Schlupftüren gegen Öffnen durch Hindurchfassen. Dies kann beispielsweise durch Abschirmen der Klinke oder entsprechende Knaufsysteme erreicht werden.

Achtung: Beachten Sie die vorhandene Rettungswegsituation! An bestehenden Rettungswegen darf baulich nichts verändert werden!

Tiefgarage - Lagerung von Gegenständen
  • Bringen Sie Fahrräder und andere Gegenstände möglichst in stets verschlossenen und nicht einsehbaren Räumen unter. Sollte dies nicht möglich sein, schaffen Sie fest im Mauerwerk verankerte Anschlussmöglichkeiten oder prüfen Sie die Möglichkeit eines Fahrradkäfigs. Schließen Sie die Gegenstände an und nicht nur ab!
     
Tiefgarage - Türen zum Gebäude
  • Sichern Sie die Zugänge zum Haus. Wenn es aufgrund der vorhandenen Rettungswegsituation möglich ist, eignen sich hierfür beispielsweise mechanisch selbstverriegelnde Schlösser mit Knauf- und/oder Türwächtersysteme. 

Achtung: Beachten Sie die vorhandene Rettungswegsituation! An bestehenden Rettungswegen darf baulich nichts verändert werden!
 

  • Prüfen Sie, ob eine Kennzeichnung der abgehenden Türen notwendig ist. Wenn möglich, verzichten Sie auf eine Kennzeichnung der einzelnen Türen, sodass nicht direkt ersichtlich ist was sich hinter der Tür befindet (z. Bsp. Fahrräder).  
  • Achten Sie darauf, dass aus der Garage abgehende Türen zu Abstell- oder Fahrradräumen stets verschlossen sind. Hier bieten sich mechanisch selbstverriegelnde Schlösser mit Antipanikfunktion an. Auf der Garagenseite sollte ein feststehender Knauf, auf der Innenseite eine Klinke installiert sein. 
     
Tiefgarage - Beleuchtung
  • Nutzen Sie bewegungsbasierte Beleuchtung ohne lange Laufzeiten. So können unbefugte Personen schnell erkannt und lokalisiert werden. 
     

Für alle weitere Fragen ist das Team der technischen Fachberater der Polizei Köln gerne für Sie da!

Digitales Beratungs- und Präventionszentrum
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: 0221-229 8008
E-Mail: Kriminalpraevention.Koeln [at] polizei.nrw.de (Kriminalpraevention[dot]Koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de )
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110