Neuanschaffung
Lassen Sie genormte, geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen einbauen und sich von der ausführenden Firma die Werks- und Montagebescheinigung der Türen aushändigen.
Aufrüstung
- Sicherheit der Tür
Die Sicherheit der Tür können Sie durch die Aufrüstung einzelner Systemkomponenten u.a. Schutzblech, Ziehschutz, Schließblech usw. erhöhen.
- Türschloss
Verwenden Sie geprüfte und zertifizierte Schließzylinder.
- Verriegelung
Mehrpunktverriegelungen sind sehr empfehlenswert. Diese sind auch in mechanischen oder elektromotorischen Ausführungen erhältlich, die sich selbst ver- und entriegeln.
- Zusatzschlösser
Kastenschlösser, Querriegelschlösser oder Stangeriegelverschlüsse gibt es jeweils auch mit integriertem Sperrbügel.
Neuanschaffung
Lassen Sie genormte, geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Fenster einbauen und sich von der ausführenden Firma die Werks- und Montagebescheinigung aushändigen.
Aufrüstung
- Voraussetzung
Je nach Bausubstanz und Zustand der Fenster können Sie Fenster ab dem Baujahr 1980 nachrüsten.
- Nachrüstsicherungen
Es gibt aufschraubbare sowie im Falz eingelassene Nachrüstsicherungen.
- Verglasung
Die vorhandene Verglasung können Sie gegen eine geprüft einbruchhemmende Verglasung austauschen.
- Abschließbare Fenstergriffe
Diese bieten keinen Schutz gegen das Aufhebeln eines Fensters. Sie bieten bei eingeschlagenem Fenster lediglich einen guten Schutz vor Durchfassen und Öffnen des Fenstergriffes durch den Einbrecher.
- Rollläden
Verwenden Sie geprüfte und zertifizierte Rollläden mit Einbruchschutz. Handelsübliche Rollläden bieten keinen Einbruchschutz.
- Gittersicherungen
Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter bieten einen guten Einbruchschutz.
- Kellerfenster/-schächte
Wirkungsvolle Möglichkeiten zur Sicherung von Kellerschächten sind u.a. das Verengen des Schachtes durch Abmauern/Ausgießen, das Anbringen von Schachtabdeckungen oder Gittersicherungen.
Empfehlenswert
Hinweis: Eine Beleuchtung kann als zusätzliche Maßnahme eine abschreckende "Barriere"-Wirkung haben.
Schaltung
Die Außenbeleuchtung sollte über einen Bewegungsmelder ausgelöst werden sowie automatisch und manuell aus dem Innenbereich schaltbar sein.
Platzierung
Bringen Sie die Außenbeleuchtung sowie den Bewegungsmelder möglichst weit oben an, um sie vor Sabotage oder Zerstörung zu schützen. Achten Sie dabei auf eine geschützte oder verdeckte Verlegung der Leitungen.
Bewegungsmelder
Der Erfassungsbereich des Bewegungsmelders sollte circa einen Meter vor der Hausfassade enden.
Besondere Merkmale
Der Bewegungsmelder sollte eine gewichts-/größenabhängige Auslösung aufweisen, um eine ungewollte Auslösung beispielsweise durch Kleintiere zu verhindern.
Leuchtdauer
Die Nachlaufzeit des Lichtes sollte komplett ausgeschaltet werden, sodass ein „Blinkeffekt“ entsteht, um mögliche Einbrecher abzuschrecken sowie Aufmerksamkeit bei Nachbarn oder Passanten zu erregen.
Elektronische oder mechanische Sicherung
Nutzen Sie zunächst alle Möglichkeiten einer mechanischen Sicherung. Eine elektronische Sicherung (Videoüberwachung/ Alarmanlage) können Sie ergänzend anbringen.
Rechtsprechung
In Ihrem privaten Bereich dürfen Sie eine Videoüberwachung installieren. Sie müssen allerdings darauf achten, dass Sie öffentliche oder gemeinschaftlich genutzte Flächen hierbei nicht videografieren. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit, bevor Sie eine Videoüberwachung installieren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise bei den Verbraucherschutzzentralen oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW).
- Minimieren Sie die Öffnungszeit des Tores auf ein Minimum.
- Sensibilisieren Sie die Nutzenden nach der Durchfahrt am Tor zu warten, bis dieses komplett geschlossen ist. Weisen Sie beispielsweise mittels eines Schildes gegenüber des Durchfahrtstores darauf hin. Dies verhindert unerwünschte Eindringlinge am effektivsten!
- Bringen Sie gegenüber der Einfahrt einen Spiegel an, sodass die Nutzenden nach Einfahrt in die Tiefgarage den Torbereich hinter sich gut einsehen können.
- Sichern Sie im Zufahrtstor vorhandene Schlupftüren gegen Öffnen durch Hindurchfassen. Dies kann beispielsweise durch Abschirmen der Klinke oder entsprechende Knaufsysteme erreicht werden.
Achtung: Beachten Sie die vorhandene Rettungswegsituation! An bestehenden Rettungswegen darf baulich nichts verändert werden!
- Bringen Sie Fahrräder und andere Gegenstände möglichst in stets verschlossenen und nicht einsehbaren Räumen unter. Sollte dies nicht möglich sein, schaffen Sie fest im Mauerwerk verankerte Anschlussmöglichkeiten oder prüfen Sie die Möglichkeit eines Fahrradkäfigs. Schließen Sie die Gegenstände an und nicht nur ab!
- Sichern Sie die Zugänge zum Haus. Wenn es aufgrund der vorhandenen Rettungswegsituation möglich ist, eignen sich hierfür beispielsweise mechanisch selbstverriegelnde Schlösser mit Knauf- und/oder Türwächtersysteme.
Achtung: Beachten Sie die vorhandene Rettungswegsituation! An bestehenden Rettungswegen darf baulich nichts verändert werden!
- Prüfen Sie, ob eine Kennzeichnung der abgehenden Türen notwendig ist. Wenn möglich, verzichten Sie auf eine Kennzeichnung der einzelnen Türen, sodass nicht direkt ersichtlich ist was sich hinter der Tür befindet (z. Bsp. Fahrräder).
- Achten Sie darauf, dass aus der Garage abgehende Türen zu Abstell- oder Fahrradräumen stets verschlossen sind. Hier bieten sich mechanisch selbstverriegelnde Schlösser mit Antipanikfunktion an. Auf der Garagenseite sollte ein feststehender Knauf, auf der Innenseite eine Klinke installiert sein.
- Nutzen Sie bewegungsbasierte Beleuchtung ohne lange Laufzeiten. So können unbefugte Personen schnell erkannt und lokalisiert werden.
Für alle weitere Fragen ist das Team der technischen Fachberater der Polizei Köln gerne für Sie da!
Digitales Beratungs- und Präventionszentrum
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Tel.: 0221-229 8008
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