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Direktion Kriminalität
Die Kriminalitätsbekämpfung und insbesondere die Ermittlungsarbeit im Rahmen der Strafverfolgung ist Aufgabe der Direktion Kriminalität.

Hier werden von der Sachbeschädigung bis zum Tötungsdelikt und politisch motivierter Kriminalität grundsätzlich alle Strafanzeigen bearbeitet. Eine Ausnahme gilt für Verkehrsstraftaten, die der speziellen Zuständigkeit der Direktion Verkehr unterliegen. Ein weiteres Aufgabenfeld gilt der Kriminalprävention und dem Opfer- und Zeugenschutz. 

Grundsätzlich findet die Sachbearbeitung durch die einzelnen Kriminalkommissariate zentral für die gesamte Stadtregion statt. Eine Ausnahme bilden die Kriminalkommissariate der Kriminalinspektion 5, wo allgemeine Straftaten nach dem Tatortprinzip bearbeitet werden. Diese regionale Sachbearbeitung orientiert sich an den Zuständigkeitsgrenzen der sieben Polizeiinspektionen.

Um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, arbeitet die Direktion Kriminalität in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften, den Gerichten und den Ämtern der Stadtregion Köln/Leverkusen. Eine besonders beispielhafte Form der Zusammenarbeit findet im Haus des Jugendrechts statt, in dem sich die Polizei Köln, die Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln in einem Haus in Kooperation mit dem Amtsgericht und Landgericht Köln sowie der Arbeiterwohlfahrt als ein Träger der freien Jugendhilfe um sogenannte Intensivtäter kümmern.

Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt die Ziele, flächendeckend für das Stadtgebiet Köln, durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner

strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter zu beschleunigen und damit einhergehend zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen,
kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren und damit insgesamt
einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitslage in der Stadt Köln zu schaffen.
 Die Direktion Kriminalität gliedert sich in acht verschiedene Inspektionen:

Kriminalinspektion 1 (Kriminalkommissariate 11 bis 14)
mit den Deliktsbereichen Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Erpressung, Raubdelikte 

Kriminalinspektion 2 (Kriminalkommissariate 21 bis 27)
mit dem Deliktsbereich Organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität, Rauschgiftkriminalität

Kriminalinspektion 3 (Kriminalkommissariate 31 bis 35)
mit den Deliktsbereichen Vermögens-, Korruptions-, Beamtendelikte, Computerkriminalität und Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen

Kriminalinspektion 4 (Kriminalkommissariate 41 bis 46)
Operative Kriminalitätsbekämpfung und Bearbeitung der jugendlichen und erwachsenen Intensivtäter 

Kriminalinspektion 5 (Kriminalkommissariate 51 bis 58)
Regional zu bearbeitende Delikte in den Bereichen der Polizeiinspektionen sowie der zentralen Anzeigenbearbeitung (ZentrAB)

Kriminalinspektion 6 (Kriminalkommissariate 61 bis 64, Kriminalprävention/Opferschutz)
Querschnittsaufgaben, Finanzermittlungen, Zeugenschutz, Kriminalwache, Datenstation, Erkennungsdienst, Präventionsarbeit, Opferschutz, Kriminaltechnik

Kriminalinspektion 7 (Kriminalkommissariat 71 bis 74)
mit den Deliktsbereichen Einbruchdiebstahl, Wohnungseinbruch, Taschendiebstahl, Kraftfahrzeugdiebstahl, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen

Kriminalinspektion ST (Polizeilicher Staatsschutz)
Polizeilicher Staatsschutz

Weiterhin kümmern sich die Kontaktbeamten muslimische Institutionen um Vertrauensbildung zu muslimischen Institutionen und die polizeiinterne Wissensvermittlung zum Thema Islam.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110