Einsatzkräfte sind auf den Weihnachtsmärkten vor Ort, beobachten verdächtige Aktivitäten und überprüfen auch Taschen.
Aufgrund der allgemeinen abstrakten Gefährdung wurde das bestehende Einsatzkonzept angepasst. "Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen habe ich für die Städte Recklinghausen, Bottrop, Marl und Castrop-Rauxel eine strategische Fahndung für die Dauer der größeren Weihnachtsmärkte angeordnet. Sie erlaubt, auch Personen zu kontrollieren, die sich noch nicht im Veranstaltungsbereich aufhalten," sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Seit Anfang November gilt bundesweit das neue Waffengesetz. Es verbietet das Mitführen von Waffen und jeglichen Messern auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen - und gilt somit auch für Weihnachtsmärkte. Gemäß § 42c des Waffengesetzes darf die Polizei engmaschig kontrollieren und zu diesem Zweck auch Personen und deren mitgeführte Sachen durchsuchen.
Achtung vor Taschendieben!
"Aus der Erfahrung wissen wir, dass besonders Taschendiebe die dicht gedrängten Menschenmengen auf den Märkten für ihre Zwecke ausnutzen. Mit einer verstärkten Polizeipräsenz und gezielten Präventionsmaßnahmen möchten wir hier entgegenwirken", ergänzt Zurhausen.
Die Polizei ruft alle Besucher dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und Wertsachen sicher verstaut zu tragen. Geldbörsen, Handys und andere Wertgegenstände sollten in Innentaschen oder eng am Körper getragen werden. Friederike Zurhausen appelliert an alle Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte: "Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei."