Polizei nimmt 20-Jährigen nach Verfolgungsfahrt in Lünen fest – Schusswaffe sichergestellt

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Polizei nimmt 20-Jährigen nach Verfolgungsfahrt in Lünen fest – Schusswaffe sichergestellt
Lfd. Nr.: 0900

Ein 20-jähriger Mann hat in der Nacht zu Mittwoch (2. Oktober) gegen 23.30 Uhr versucht, vor der Polizei zu flüchten. Der Fahrer verunglückte mit seinen beiden Mitfahrern auf der Bebelstraße in Lünen. Verletzt wurde niemand.
PLZ
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Polizei Dortmund
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Die Polizeibeamten wollten das Fahrzeug wegen eines zuvor festgestellten Verkehrsverstoßes auf der Kurt-Schumacher-Straße anhalten und kontrollieren. Der Fahrer schien zunächst auch anhalten zu wollen, beschleunigte dann aber wieder und flüchtete auf der Kurt-Schumacher-Straße in südliche Richtung. Die Beamten verfolgten den schwarzen Ford. Bei der Verfolgung überfuhr der Flüchtende auch eine rote Ampel. 

Weitere Streifenwagen kamen dem verfolgten Fahrzeug auf der Bebelstraße entgegen, um die Verfolgung zu unterstützen. Der Fahrzeugführer versuchte zwischen zwei entgegenkommenden Streifenwagen durchzufahren und kollidierte dabei frontal mit dem hinteren Streifenwagen. Dabei wurde niemand verletzt.

Die Beamten stellten drei Personen im Fahrzeug fest. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 20-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Die beiden 19 und 22 Jahre alten Mitfahrer blieben unverletzt. Bei dem 20-Jährigen fanden die Beamten eine vermutlich scharfe Schusswaffe, die sie sicherstellten. Außerdem bestand der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Einen Führerschein konnte der Mann nicht vorweisen. Die an dem Ford angebrachten Kennzeichen waren gestohlen. Das Auto war nicht mehr fahrbereit. Der 20-Jährige konnte keinen Eigentumsnachweis erbringen, die Polizisten stellten es wegen Verdacht des Diebstahls sicher.

Die Polizei nahm den 20-jährigen Fahrer vor Ort fest und brachte ihn ins Polizeigewahrsam. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

Während der Unfallaufnahme war die Kreuzung Bebelstraße/Wilhelm-Meier-Straße gesperrt.

Den Fahrer erwarten nun Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Waffengesetz, Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung sowie Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Haftpflichtversicherungsgesetz. Außerdem besteht der Verdacht des Autodiebstahls.

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