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Kinder sicher im Lastenfahrrad
Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung
§ 21 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung regelt die Mitnahme von Kindern auf und mit Fahrrädern. Unter anderem dürfen Kinder in baulich geeigneten Lastenfahrrädern transportiert werden.
Für Lastenfahrräder gelten die grundsätzlichen Ausstattungsvorschriften herkömmlicher Fahrräder.

 

Hierzu gehören Beleuchtungseinrichtung nach vorne und hinten, Reflektoren, eine helltönende Glocke und zwei voneinander unabhängige Bremsen.

Den Bremsen ist besondere Beachtung zu schenken. Diese müssen auf das maximal zulässige Gesamtgewicht ausgelegt sein. Auch eine Feststellbremse ist bei Lastenfahrrädern besonders sinnvoll. Sie sollte beim Be- und Entladen oder An- und Abschnallen von Kindern Stabilität geben und vor ungewolltem Wegrollen schützen. Insbesondere beim Ein- und Aussteigen von Kindern gilt es, eine höchstmögliche Standsicherheit zu erzielen.

Um die erhöhte Masse eines Lastenfahrrades auszugleichen, sind diese häufig mit elektrischer Tretunterstützung ausgestattet (Pedelec, max. 250 Watt bis 25 km/h).

Durch die andere Bauform, die höhere Masse auch i. V. m. einer optionalen Tretunterstützung unterscheidet sich das Lastenfahrrad deutlich vom herkömmlichen Fahrrad hinsichtlich Fahrstabilität und Fahrverhalten. Um insbesondere in Gefahrensituationen und bei dynamischen Fahrmanövern möglichst sicher unterwegs sein, wird das Trainieren ohne Ladung / Besetzung dringend empfohlen.

Es gibt mehrspurige und einspurige Bauformen. Die mehrspurigen, dreirädrigen Bauformen sind deutlich breiter, wohingegen die einspurigen deutlich länger als gewöhnlich sind. Die veränderten Abmessungen sind vor allem im engen städtischen Verkehr zu beachten. Auch sind beide Varianten in ihren Fahreigenschaften unterschiedlich. Einspurige Lastenräder können bei der Kurvenfahrt in Schräglage gebracht werden. Dies ist bei mehrspurigen nicht möglich. Daher droht hier u. U. Kippgefahr. Im Gegenzug sind die mehrspurigen Versionen standstabiler beim Laden.

Bei allen Lastenrädern ist auf die Herstellerangaben bezüglich der Beladung zu achten.

Eine Kinderbeförderung in einem Lastenrad ist nur zulässig, wenn für jedes Kind ein geeigneter Sitz mit Gurten vorhanden ist (Y-Gurte über Schultern und im Schritt).

Fahrende und Kinder sollten passende und geprüfte Fahrradhelme tragen. Die Kinder können mit den Köpfen am Rahmen anstoßen, bei einem Sturz auf der Fahrbahn aufprallen oder mehrere Kinder können mit den Köpfen untereinander anstoßen. Gehen Sie beim Thema Helm mit gutem Beispiel voran!

 

Weitere Hinweise und sinnvolle Übungen erhalten sie in der kostenfreien Broschüre „Kinderbeförderung auf Lastenfahrrädern“ der Bundesanstalt für Straßenwesen.

 

Link www.bast.de/lastenfahrrad

 

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